Oya Dinçdoğdu
Abteilungsleiterin | Berufliche Bildung DEinternational A.Ş.
+90 (537) 311 19 39 oya.dincdogdu@dtr-ihk.deDas Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. In manchen Branchen und Regionen Deutschlands herrscht ein Mangel an Fachkräften. Demografische Veränderungen und der digitale Wandel haben dazu geführt, dass Deutschland insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie in einigen technischen Berufen qualifizierte Arbeitskräfte benötigt.
Die Türkiye sieht sich dagegen einer hohen Arbeitslosigkeit gegenüber und es gibt viele gut ausgebildete Menschen mit einem Interesse an Deutschland. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass die Anzahl offener Positionen in einer Vielzahl von Berufen in nächster Zukunft nicht abnehmen wird.
Ausführliche Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Das Gesetz sieht eine Reihe von Bedingungen vor. Bevor Sie sich als Fachkraft bewerben, müssen Sie zunächst einige Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Kriterien sind nachstehend aufgeführt.
Falls Sie Ihre Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen oder dort Ihren Hochschulabschluss erworben haben, entfällt für Sie der Nachweis der Gleichwertigkeit. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, sind verschiedene Stellen zuständig.
Eine weitere Voraussetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind Kenntnisse der deutschen Sprache. Je nach Arbeit und Unternehmen werden unterschiedliche Sprachniveaus verlangt.
Auf der folgenden offiziellen Webseite der deutschen Bundesregierung können Sie nach Berufen geordnete Anzeigen für offene Stellen verfolgen.
Jobsuche (make-it-in-germany.com)
Der folgende Link führt zu einer Videobotschaft des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck:
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