Das am 22.07.2021 verkündete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt den gesetzlichen Rahmen und Anforderungen an die Unternehmen für ein verantwortliches und nachhaltiges Management von Lieferketten. Dabei übernehmen Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und der Einhaltung von Umweltstandards in Lieferketten die Sorgfaltspflicht.
Das Gesetz wird stufenweise in Kraft treten.
Inkrafttreten | Betroffen | Unternehmensgröße |
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1. Januar 2023 | In Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB | Mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland |
1. Januar 2024 | Mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland |