Die deutschen Auslandsvertretungen – die Botschaft Ankara sowie die Generalkonsulate in Istanbul und Izmir – führen gemeinsam mit der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer (AHK Türkiye) ein neues Verfahren zur Visumserteilung für Geschäftsreisende ein: den „Business Fast Track“.
Zum 01. August 2025 werden die bisherigen Sonderverfahren (VIP-Verfahren und AHK Türkiye -Verfahren des Generalkonsulats Istanbul) eingestellt.
Business Fast Track – Ihre Vorteile auf einen Blick
- Schnellere Terminvergabe
- Reduzierte Unterlagenanforderung
- Schnellere Erteilung von langfristigen Geschäftsvisa
Das Verfahren gilt ausschließlich für Geschäftsreisende von teilnahmeberechtigten Unternehmen. Familienangehörige sind davon ausgenommen.
Teilnahmebedingungen
Unternehmen können am Business Fast Track teilnehmen, wenn sie:
- seit mindestens zwei Jahren AHK Türkiye - Mitglied sind (Nachweis erforderlich)
oder - mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen Jahresumsatz von über 500.000 EUR aufweisen und innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens 30 ordnungsgemäß genutzte Visa für Mitarbeitende nachweisen können (Prüfung durch die Visastellen).
Sonderregelung zur Einführung 2025
AHK-Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung am 06.Mai 2025 Mitglied sind, können sich unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft bewerben.
Bewerbungsfrist
Die zweite Bewerbungsphase findet vom 1. November bis 26. Dezember 2025 statt.
Alle Bewerbungen müssen innerhalb dieses Zeitraums über das entsprechende Online-Formular eingereicht werden.
Bewerbungsverfahren
Sie können Ihren Antrag für das Business Fast Track-Programm über unsere Online-Plattform einreichen.
Wichtige Hinweise und Fristen:
- Ende der Bewerbungsfrist: 26. Dezember 2025 (eine Verlängerung ist nicht möglich)
- Prüfung der Unterlagen: bis Ende Februar 2026 durch die Deutschen Visastellen in Türkiye
- Aufnahme neuer Unternehmen ins BFT: 1. März 2026 (gültig für ein Jahr)
Neu:
Ab dieser Bewerbungsrunde werden auch Niederlassungen in das Verfahren aufgenommen. Es wird zwischen Gruppenunternehmen (eigenständige juristische Personen) und Niederlassungen unterschieden:
- Juristische Personen mit verschiedenen Tätigkeitsbereiche und Steuernummern müssen sich weiterhin separat bewerben
- Niederlassungen eines bereits zugelassenen Unternehmens oder einer sich beworbenen Firma können mitaufgenommen werden
Die bereits in der ersten Runde zugelassenen Unternehmen können ebenfalls ihre Niederlassungen nachregistrieren und werden hierzu gesondert kontaktiert.
Zur Unterstützung finden Sie hier außerdem:
- Erklärvideo für AHK Türkei -Mitglieder (auf Türkisch)
- Erklärvideo für Nicht AHK-Mitglieder (auf Türkisch)
Notwendige Unterlagen
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen finden Sie in der PDF-Anlage. Bitte reichen Sie alle geforderten Dokumente vollständig über die Online-Plattform ein, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Wichtig
Die Compliance-Erklärung muss nach dem Upload zusätzlich im Original mit handschriftlicher ("nasser") Unterschrift per Post an die AHK Türkiye gesendet werden.
Postanschrift:
Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer / DEinternational Servis Hizmetleri A.Ş.
Istanbloom Ofisleri Kore Şehitleri Cad. No:16/1
34394 Esentepe – Şişli / İstanbul
Gebühren für die Teilnahmeprüfung
Der höhere Betrag für Nicht AHK Türkiye-Mitglieder ergibt sich aus dem erhöhten Prüfaufwand, insbesondere durch die zusätzlichen Nachweise, die bei der Antragstellung eingereicht und geprüft werden müssen.
Hinweise für die Antragstellung im BFT-Visumverfahren
Die Antragstellung im Rahmen des Business Fast Track (BFT)-Verfahrens ist nur für Unternehmen möglich, die vorab von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung genehmigt wurden.
Nach der Genehmigung:
- Der Termin wird über iDATA unter der Kategorie "BFT" gebucht.
- Die notwendigen Unterlagen für den Visumantrag finden Sie auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen:
👉 https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-visaeinreise/2729072-2729072
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zusammenarbeit mit der AHK Türkiye im Rahmen der Bearbeitung der Visaanträge beendet ist. Die Visaanträge sind künftig direkt bei iDATA einzureichen. Die AHK Türkiye prüft ausschließlich die BFT-Dokumente der Gesamtdokumentation des Unternehmens.
Ansprechpartner
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Satı Gör Tekbaş
Head of Department, Business Lawyer Investment & Visa
+90 (212) 363 05 00 sati.gortekbas@dtr-ihk.de