Gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) wurde ich darüber aufgeklärt, dass meine personenbezogenen Daten verarbeitet und übermittelt werden, um meine Teilnahme an Auslandsorganisationen („Veranstaltung“), die von der AHK Türkiye organisiert werden, zu ermöglichen und den Voranmeldeprozess für einen Visumtermin, bei dem Unterstützung angeboten wird, durchzuführen. Die Aufklärungsspflicht wurde über folgenden Link erfüllt: https://turkiye.ahk.de/de/informationsschreiben-ueber-die-verarbeitung-personenbezogener-daten
Ich wurde über den Umfang, die Zwecke und die rechtlichen Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über meine Rechte gemäß Artikel 11 des Gesetzes Nr. 6698 aufgeklärt.
- Dass gemäß der von der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer veröffentlichten Aufklärungsschrift – im Falle meiner Einwilligung – meine personenbezogenen Daten, nämlich mein Vor- und Nachname, mein Geburtsdatum, meine Reisepassnummer, das Gültigkeitsdatum meines Reisepasses, der Name des Unternehmens, bei dem ich beschäftigt bin, sowie weitere Angaben zur Unterstützung des Voranmeldeprozesses für einen Visumtermin, von der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer verarbeitet werden,
- Dass – ebenfalls im Falle meiner Einwilligung – diese Daten im Rahmen der im Ausland stattfindenden Veranstaltung zum Zweck der Durchführung des Voranmeldeprozesses für einen Visumtermin an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (z. B. Botschaft oder Generalkonsulat) übermittelt werden,
habe ich zur Kenntnis genommen.