Die deutschen Auslandsvertretungen in Türkiye – die Deutsche Botschaft Ankara sowie die Generalkonsulate in Istanbul und Izmir – haben in Zusammenarbeit mit DEinternational ein neues Antragsverfahren für Geschäftsvisa eingeführt: Business Fast Track (Schnellverfahren für Geschäftsvisa).
Zum 1. August 2025 sind die bisherigen Sonderregelungen (VIP-Verfahren und die Vereinbarung zwischen dem Generalkonsulat Istanbul und der AHK Türkiye) beendet worden.
Business Fast Track – Die wichtigsten Vorteile
- Schnellere Terminvergabe
- Weniger Unterlagen
- Langfristig gültiges Geschäftsvisum
Dieses Verfahren gilt ausschließlich für Mitarbeiter von Unternehmen, deren Registrierung bestätigt wurde und die zu geschäftlichen Zwecken nach Deutschland reisen. Familienangehörige sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme am Business Fast Track (BFT) müssen mindestens zwei der folgenden drei Hauptkriterien erfüllt sein.
1. Hauptkriterium: Institutioneller oder gesellschaftlicher Bezug
Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Mitgliedschaft in der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer (DT-IHK)*
- Mitgliedschaft in der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer (TD-IHK)
- Mitgliedschaft im Deutsch-Türkischen Wirtschaftsrat des Foreign Economic Relations Board of Türkiye (DEIK)
- Tochtergesellschaft oder Niederlassung eines deutschen Unternehmens
Bei einer auf der Mitgliedschaft beruhenden Antragstellung muss die Mitgliedschaft seit mindestens zwei Jahren bestehen.
2. Hauptkriterium: Wirtschaftliche Größe
Für die Erfüllung dieses Kriteriums müssen die folgenden beiden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
- Mindestens 100 Mitarbeiter
- Mindestens 500.000 EUR Jahresumsatz
Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
3. Hauptkriterium: Wirtschaftlicher Deutschlandbezug
Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Investitionen in Deutschland
- Import- oder Exportbeziehungen mit Deutschland
- Laufende Projekte oder Verträge mit deutschen Geschäftspartnern
- Technische oder dienstleistungsbezogene Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen
*Sonderregelung für Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (DT-IHK) -Mitglieder
Für Unternehmen, die bereits vor dem 6. Mai 2025 Mitglied der DT-IHK waren, gilt die zweijährige Mitgliedschaftsvoraussetzung nicht. Für andere Mitglieder gilt weiterhin die Voraussetzung einer mindestens zweijährigen Mitgliedschaft.
Nur Unternehmen, die bereits vor dem 6. Mai 2025 Mitglied der DT-IHK waren, fallen unter diese Sonderregelung. Für diese Unternehmen gilt die zweijährige Mitgliedschaftsvoraussetzung nicht. Sie erfüllen damit das 1. Kriterium unabhängig von der bisherigen Dauer ihrer Mitgliedschaft. Für die BFT-Antragstellung muss jedoch zusätzlich mindestens eines der beiden weiteren Kriterien (2. oder 3. Kriterium) erfüllt werden.
Antragsverfahren
Die neue Bewerbungsphase für das Business Fast Track (BFT)-Programm hat begonnen.
Um Ihren Antrag online einzureichen, klicken Sie bitte auf den Button unten.
- Bewerbungsfrist: 30. November 2026
- Aufnahme neuer Unternehmen in das Programm: ab dem 15. Januar 2027
Niederlassungen und Konzerngesellschaften
Während des Antragszeitraums können auch Ihre Niederlassungen für das Programm registriert werden. Für Konzerngesellschaften und Niederlassungen gelten folgende Unterscheidungen:
- Juristische Personen mit unterschiedlicher Rechtsform, unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und unterschiedlichen Steuernummern müssen jeweils einen eigenen Antrag stellen. Dies gilt auch für Konzerngesellschaften und Holdinggesellschaften.
- Niederlassungen können gemeinsam mit dem Antrag der Muttergesellschaft in das Programm aufgenommen werden, beispielsweise als „ABC Ankara Şubesi“.
Unterstützende Videos
Zur Unterstützung können Sie sich die folgenden Videos ansehen:
- Informationsvideo: ...
Erforderliche Unterlagen
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen finden Sie in den folgenden PDF-Dateien. Die vollständige und lückenlose Hochladung aller angeforderten Unterlagen über die Online-Plattform ist wichtig, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können.
- Liste der erforderlichen Unterlagen 2026
- Hinweise zu den Unterlagen gemäß der Liste der erforderlichen Dokumente
- Fragenformular
- Mustererklärung, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Compliance-Erklärung
Wichtig
Die Compliance-Erklärung muss nach dem Hochladen zusätzlich im Original mit handschriftlicher Unterschrift und Firmenstempel per Post gesendet werden.
Unsere Postanschrift
DEinternational Servis Hizmetleri A.Ş.
Bolkan Center, Abide-i Hürriyet Cad. No: 211, C Block, 4. Etage
Şişli / Istanbul
Teilnahmegebühr
*Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer
Informationen zur BFT-Visumbeantragung
Eine Visumbeantragung im Rahmen des Business-Fast-Track-(BFT)-Verfahrens ist ausschließlich für Unternehmen möglich, die zuvor von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung genehmigt wurden.
- Der Termin wird über iDATA unter der Kategorie "BFT" gebucht.
- Die notwendigen Unterlagen für den Visumantrag finden Sie auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen:
👉 https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-visaeinreise/2729072-2729072
Wichtige Information
Die Zusammenarbeit mit der AHK Türkiye bei der Bearbeitung der Visumanträge wurde beendet. Visumanträge müssen ab sofort direkt über iDATA gestellt werden.
DEinternational prüft ausschließlich die BFT-Unterlagen, die Bestandteil der vom Unternehmen eingereichten Antragsunterlagen sind.
Zusätzliche Serviceunterstützung
Zusätzlich zu den im Rahmen von Business Fast Track angebotenen Leistungen können Sie auch die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines deutschen Geschäftsvisums in Anspruch nehmen.
Ansprechpartner
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Satı Gör Tekbaş
Abteilungsleiterin, Wirtschaftsjuristin Investitionen & Visa
+90 (212) 363 05 00 sati.gortekbas@dtr-ihk.de