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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Einhaltung von Umweltstandards in der Lieferkette

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das am 22.07.2021 verkündete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt den gesetzlichen Rahmen und Anforderungen an die Unternehmen für ein verantwortliches und nachhaltiges Management von Lieferketten. Dabei übernehmen Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und der Einhaltung von Umweltstandards in Lieferketten die Sorgfaltspflicht.

 

Das Gesetz wird stufenweise in Kraft treten.

InkrafttretenBetroffenUnternehmensgröße
1. Januar 2023In Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGBMit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland
1. Januar 2024Mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland

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