Das am 22.07.2021 verkündete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt den gesetzlichen Rahmen und Anforderungen an die Unternehmen für ein verantwortliches und nachhaltiges Management von Lieferketten. Dabei übernehmen Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und der Einhaltung von Umweltstandards in Lieferketten die Sorgfaltspflicht.
Das Gesetz wird stufenweise in Kraft treten.